Drei-Talsperren-Marathon

21. September 2024
21. September 2024
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Alexanders Geschichte
(Quelle: Alexanders Geschichte – futurum – Stiftung (futurum-stiftung.de))


Zahllose Male ist Alexander Radrennen gefahren , Marathon gelaufen, oder eine alpine Piste auf Schiern hinabgesaust. Ob als Hobby, oder in einem Wettkampf, nie ist etwas passiert.

Auch jeder Abschnitt und jede Kurve auf der Strecke des 3- Talsperren-Marathon in seinem Heimatort ist ihm vertraut.
Doch dann, am 19.09.2020 fährt er dort mit hoher Geschwindigkeit in eine Linkskurve. Bergab. Zu schnell. Zu weit links. Er bremst scharf ab. Der Schwung katapultiert ihn über den Lenker. Er kommt hart mit dem Kopf auf dem Boden auf. Sein Helm zerschreddert.
Äußerlich sind keinerlei Verletzungen erkennbar. Nur ein Kratzer auf der Nase von der Schutzbrille. Beim Aufprall aber hatte Alexander eine Stauchung im Rücken gespürt und konnte seine Beine nicht mehr bewegen. Die Bergwacht wird sofort alarmiert, sie erkennt die Querschnittssymptomatik schon am Unfallort und bringt Alexander ins Tal. Von dort fliegt ihn der Rettungshubschrauber direkt in die Klinik nach Zwickau.

Die Diagnose: Berstungsfraktur, Brustwirbel 4, 5 und 7. Sein Rücken wird in einer ersten Operation sofort notfallmäßig stabilisiert. Eine zweite OP folgt und darauf 3 Monate Reha.
Alexander will sich mit seiner eingeschränkten Mobilität nicht abfinden. Mit Hilfe eines Freundes baut er sich einen Langlaufschlitten, Sportkollegen und Bekannte starten eine Spendenaktion für ein Handbike und einen Monoski.
Seine Physiotherapeutin weist ihn in das Handling eines Stromgeräts zur Muskelstimulation ein. Drei Mal die Woche geht er zur Physio- und ein 1x zur Wassertherapie.
Doch trotz aller Bemühungen und eines intensiven 3monatigen Trainings mit einem Exoskelett kommt es bis heute zu keiner spontanen Besserung der Lähmung.

Im Herbst 2022 erfährt Alexander in einer Reha zufällig von der Möglichkeit einer Nerventransplantation.
Er vereinbart sofort einen Termin.
Schon am 14.03.2023 hätte die OP stattfinden können.
Doch seine Krankenkasse lehnt die Kostenübernahme in voller Höhe ab, da diese innovative Methode noch keinen Berechnungsschlüssel hat.
Alexander sorgt sich, das Geld für die Finanzierungslücke nicht selbst aufbringen zu können.
Sein gesamtes Erspartes und ein erheblicher Kredit stecken schon in einem Umbau für sein Fahrzeug und behindertengerechtes Wohnen.
Alexander sagt den OP Termin ab, um die Kostenübernahme zu klären.
Noch ist nicht entschieden, ob und wie viel Alexander aus eigener Tasche zuzahlen muss.
Aber aus medizinischer Sicht ist tatsächlich Eile geboten, einen OP Termin festzusetzen!

Muskelmasse atrophiert! Das heißt: Die Muskelzellen werden mit einer solch erheblichen Lähmung von Tag zu Tag schwächer und bauen sich ab, die Kraft schwindet. Ein massiver Muskelaufbau ist später aber schlichtweg unmöglich.

Hinzu kommt, dass das Gewebe mit der Zeit regelrecht ,verklebt’, so dass es für die Chirurgen immer schwieriger wird, die peripheren Nervenfasern hieraus auszulösen.
Sitzt der Patient am Ende 10 und mehr Jahre im Rollstuhl, macht eine solche Operation keinen Sinn mehr.
Damit wäre aber die beste Chance, die sich bei Lähmungen durch Unfall durch die Nerventransplantation bietet, völlig vertan.

Deswegen möchten wir Sie bitten zu spenden.
Wir können es nur gemeinsam schaffen, dafür zu sorgen, dass Alex und viele andere Patienten in einer ähnlichen Situation, die Chance erhalten, von ihrer Lähmung geheilt zu werden.
Wir möchten erreichen, dass sich Wissenschaftler, Chirurgen und Forscher für diese sensationelle Methode, im Interesse der Patienten, mit ihrem Knowhow einsetzen und sie voranbringen, damit diese Art der Nerventransplantation bald für alle „Standard“ wird.
Ein Unfall kann jeden Treffen.
In Deutschland leben circa 140.000 Menschen mit einer Querschnittslähmung – und circa 2400 neue Fälle kommen jedes Jahr hinzu.
Bitte spenden Sie!
Kontoverbindung:
Deutsche Kreditbank Berlin
Stichwort: „Innovative OP“
IBAN: DE42 1203 0000 1020 0228 59
BIC: BYLADEM1001
Die futurum – Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.


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